Allgemeines

  • draufsicht. creative film agency (nachfolgend Auftragnehmer genannt) produziert für die Auftraggeber Film-/Videocontent für Social-Media Plattformen, Online Marketing, Kino und Fernsehen.
  • Die Herstellung des Film-/Videocontent erfolgt auf Grund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts, Briefings oder genehmigten Drehbuch/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.
  • Auftragserteilung und Abnahme sowie ihre Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertrag sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
  • Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt worden sind.
  • Der Auftragnehmer verkauft die Erstellung des Films/Videos und die Nutzung des Films/Videos, nicht die Daten oder Rechte, soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Rohdaten. Diese kann er zusätzlich lizenzieren.
  • Für Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, auch wenn sie dem Auftraggeber bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Kosten

  • Für Leistungen und Preise gelten die Vereinbarungen im Vertrag. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Stundensatz 80,00 EUR netto, der Tagessatz 640,00 EUR netto pro mitarbeitender Person.
  • Etwaige Mehrkostenforderungen auf Grund von Änderungswünschen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer vorher anzukündigen. Mehrkosten, die nicht im Vorfeld angekündigt werden können, wie z. B. Überstunden, spontane zusätzliche Technik u. ä. trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat das Recht, Mehrkosten von 15 Prozent der Nettoherstellungskosten ohne Ankündigung durch Mehraufwand geltend zu machen. Mehrkosten werden nach Tagen oder Stunden abgerechnet und protokolliert. Der Stundensatz beträgt 80,00 EUR netto, der Tagessatz 640,00 EUR netto pro mitarbeitender Person.
  • Sofern im Produktionsvertrag nicht anders vermerkt, hat ein Arbeitstag 8 Stunden zuzüglich 1 Stunde Pause. Überstunden ab der 9. Stunde werden mit 25 Prozent des vereinbarten Tagessatzes als Überstundenpauschale abgerechnet.
  • Reisekosten werden mit 0,40 EUR netto pro Kilometer berechnet.
  • Übernachtungskosten werden mit 80,00 EUR netto pro Person und Nacht berechnet.

Herstellung

  • Die Herstellung beginnt frühestens mit Abschluss des Produktionsvertrages.
  • Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Films/Videos Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Film-/Videoteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
  • Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er dem Auftragnehmer die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer erstellt kreative Leistungen. Diese sind, gleich ob ein Konzept vorliegt, immer subjektiv zu betrachten. Eine Nichteinhaltung der Qualitätsstandards ist subjektiv und nicht aussagekräftig.
  • Soweit der Auftraggeber Schauspieler, Models o.ä. zur Verfügung stellt, haftet der Auftraggeber für die Rechteklärung mit den eingebrachten Personen, Örtlichkeiten o.ä.
  • Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Muster etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.
  • Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich verbindlich vereinbart wurden. Hält der Auftraggeber Zahlungstermine nicht ein, so wird der Auftragnehmer für die Dauer des Vertrages von der Lieferpflicht befreit.

Abnahme

  • Beanstandungen müssen unverzüglich nach Ansicht des Films/des Videos erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption/Kreation beruhen, können nicht geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere Änderungen vorzunehmen.
  • Sofern der Film/das Video nach dem genehmigten Drehbuch/Briefing/ Konzept o. ä. gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, ist der Auftragnehmer zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss sogenannter Geschmackretouren).
  • Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

Haftung

  • Tritt bei Herstellung des Films/des Videos ein Umstand ein, der die vertragsgemäße Herstellung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung, die weder vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber zur vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen sind jedoch zu vergüten.
  • Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Finden auf Veranlassen des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung des Auftragnehmers für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.

Rechteübertragung/Urheberrecht

  • Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Film/des Videos von dem Auftragnehmer selbst erstellten Materialien wie Drehbücher, Unterlagen o.ä. verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films/des Videos entstandenen Materialien und Unterlagen, insbesondere auch nicht der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen. Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Recht an Rohdaten o.ä.
  • Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Films/des Videos eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird der Auftragnehmer, soweit dies möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, angemessene Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung der Ausdehnung der Nutzungsrechte wird der Auftragnehmer nur aus wichtigem Grund verweigern.
  • Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung hinaus, Rechte am Film/ dem Video erwerben, muss hierüber mit dem Auftragnehmer eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von dem Auftragnehmer genehmigten Änderungen durch den Auftragnehmer selbst vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
  • Der Übergang der Rechte erfolgt mit der Ablieferung der Musterkopie an den Auftraggeber und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Der Auftragnehmer kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
  • Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Auftragnehmer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für das Verletzen der Rechte Dritter im Rahmen der DSGVO im Rahmen einer Produktion, wenn Aufnahmen öffentlicher Gebäude, Straßenzüge o. ä. gewünscht sind. Dem Auftraggeber sind die Datenschutzbestimmungen bekannt. Wenn diese nicht bekannt sind, ist er gehalten, den Auftragnehmer um Beratung zu bitten.

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % nach erfolgtem Dreh und
  • 50 % nach Übergabe und Abnahme der Produktion.

Kopien und Aufbewahrung

  • Der Auftragnehmer darf sich Kopien des Produkts für eigene Werbezwecke (z. B. auf der Webseite) herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn die Produktion seitens des Auftraggebers im Einsatz ist. Ist dies nicht gewollt, muss der Auftraggeber die Geheimhaltung des Films vereinbaren.
  • Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Material (Rohdaten, Tonaufnahmen u. a.) zu sichern. Eine Sicherung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, aus Kulanz. Sofern keine Sicherung der Daten nach Abgabe durch den Auftragnehmer erfolgt, ist dieser nicht haftbar.

Absage durch den Auftragnehmer

  •  Im Falle kurzfristiger krankheitsbedingter Gründe seitens des Auftragnehmers wird vom Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen verzichtet.

Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung des Produktionsvertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Produktionsvertrages und der AGB hiervon unberührt.
  • Änderungen des Produktionsvertrages und / oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers in Ulm